Kreditvergabe an Senioren wird ab Mai erleichtert

Bisher haben Banken oft verweigert, wenn die statistische Lebenserwartung kürzer war als die Tilgungszeit.

Im Frühjahr 2022 ist erstmals davon die Rede: Von einem Gesetz gegen Altersdiskriminierung bei Kreditvergaben. Grund: In Österreich verweigern Banken älteren Menschen oft einen Kredit, wenn die Tilgung länger dauert als die statistische Lebenserwartung. Laut Gesetz mussten Kredite in Österreich nämlich bisher zu Lebzeiten vollständig zurückbezahlt werden.

Die grüne Justizministerin Alma Zadić kündigte schon im April 2022 an, ein Gesetz nach deutschem Vorbild erarbeiten zu wollen. Damals hieß es, dass bis April 2023 eine Novelle des Hypothekar-und Immobilienkreditgesetzes beschlossen werden soll, die eine Kreditaufnahme für Seniorinnen und Senioren erleichtern bzw. ermöglichen soll. Nun hat der Ministerrat die Novelle beschlossen. Kredite können in Zukunft vergeben werden, wenn die Rückzahlung zu Lebzeiten wahrscheinlich ist – eine zwingende Rückzahlung zu Lebzeiten ist nicht mehr vorgeschrieben. Allerdings muss eine ausreichende Besicherung vorhanden sein. Gelten soll das allerdings erst ab Mai. Große Änderungen zum Begutachtugnsentwurf habe es nicht gegeben, sagte Zadić.

Es müsse das Prinzip gelten, dass Senioren einen Kredit erhalten, wenn gute Sicherheiten vorhanden sind. Dies bedeute, dass die Lebenserwartung kein Hindernis mehr sein könne, wenn die Summe abgedeckt sei. Klar sei, dass bei Versterben Sicherheiten wie Eigentumswohnung und Haus hoch genug sein müssten, um den Kredit abzudecken.

Seniorenbundpräsidentin Ingrid Korosec spricht von einem „Meileinstein“ für mehr Freiheit und Würde im Alter. Es sei ein wichtiger Tag im Kampf gegen Altersdiskriminierung. Der Finanzbereich sei für Senioren besonders wichtig, da er ein selbst bestimmtes Leben ermögliche.

(kurier.at/Foto: Pixabay)

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