Die Gastronomie wird man ab 18. Jänner mit einem eine Woche alten Corona-Test nutzen können, für alle anderen Einrichtungen wird der Test maximal 48 Stunden alt sein dürfen, sagte der Bundeskanzler.
Es werde überall, „wo man gewohnt ist, ein Ticket herzuzeigen oder im Tourismus den Meldezettel“, verlangt werden, einen negativen Test vorzuzeigen. Für die Kontrolle werde der Betreiber zuständig sein. Für die Stichprobenkontrollen in der Gastronomie werde die Gesundheitsbehörde auch „auf die Hilfe anderer Behörden zurückgreifen können, wie zum Beispiel von der Polizei“, so Kurz.
„Es wird auch noch andere Sicherheitskonzepte brauchen. Wir werden nächstes Jahr wieder zur Normalität zurückkehren können – aber einige Monate werden sehr fordernd bleiben“, sagte der Bundeskanzler.
Bei der Impfung wies Kurz darauf hin, dass es keine Pause gibt, sondern dass Impfstoffe in Tranchen angeboten werden.
„Die Frage ist nun, ob die Zulassung des AstraZenec-Impfstoffs erfolgreich sein wird, denn dann wird Österreich im ersten Quartal die Möglichkeit haben, mehr als eine halbe Million Menschen zu impfen“, betonte er.
(dunav.at)
Gleichzeitig betonte der Bundeskanzler, es sei ein „Irrglaube“, dass die Gastronomie ab dem 18. Jänner rund um die Uhr geöffnet werden könnte. „Es wird auch noch andere Sicherheitskonzepte brauchen. Wir werden nächstes Jahr wieder zur Normalität zurückkehren können – aber einige Monate werden sehr fordernd bleiben.“