Kurzarbeit: 460 Übertretungen bei Schwerpunktkontrollen festgestellt

Schon Anfang April hat die Arbeiterkammer erste Verdachtsfälle eines Missbrauchs der Corona-Kurzarbeit öffentlich gemacht.

Am 10. April kündigte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) Schwerpunktkontrollen der Finanzpolizei bei kurzarbeitenden Betrieben auf Verdachtsbasis an. Nun wurden seit 21. April 460 Übertretungen festgestellt. Wegen etwaigen Kurzarbeitsmissbrauchs wurden 31 Personen angezeigt.

Rund 350 Finanzpolizistinnen haben bundesweit insgesamt 5.119 Personen in 1.946 Betrieben an 1.205 Einsatzorten kontrolliert, teilte Blümel am Sonntag in einer Aussendung mit. Die 460 Übertretungen wurden nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz sowie dem Arbeitszeitgesetz verzeichnet.

Anzeigen gegen 31 Personen

Wegen Verdachts des Missbrauchs der Kurzarbeitsregelung wurden gegen 31 Personen Anzeigen erstattet und an die Task Force für Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt weitergegeben. Gegen neun der kontrollierten Personen in Kurzarbeit wurden darüber hinaus Anzeigen wegen Abgabenhinterziehung eingebracht.

„Der überwiegende Teil der Unternehmen arbeitet in der aktuellen Krise daran, Arbeitsplätze und Betriebe zu sichern“, betonte Blümel. „Diesen Firmen helfen wir mit unseren Maßnahmen. Zum Schutz aller redlichen Wirtschaftstreibenden und der ehrlich arbeitenden Bevölkerung werden wir auch in Zukunft entschlossen gegen jeglichen Sozialleistungsbetrug vorgehen.“ Die Dreistigkeit, mit denen die Finanzpolizisten bei den Kontrollen oftmals konfrontiert seien, bestätige den Kurs gegen Förderungsbetrug.

So wurden bei der Kontrolle einer Baustelle im Waldviertel drei Mitarbeiter einer österreichischen Firma, die Kurzarbeit angemeldet hat, bei Maurerarbeiten angetroffen. Darüber hinaus agierten zwei slowenische Firmen als Subunternehmer der österreichischen Baufirma auf dieser Baustelle – eine ließ sechs Bosnier, die andere einen Serben Arbeiten auf der Baustelle verrichten. Für beide slowenischen Firmen lagen weder Meldungen oder Unterlagen nach den Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes vor. Es wurden somit Übertretungen des Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes sowie des Ausländerbeschäftigungsgesetzes festgestellt. Erhebungen zur Kurzarbeit laufen.

Bei einer oberösterreichischen Metallbaufirma sei ein nicht angemeldeter Dienstnehmer „ehrenamtlich“ tätig gewesen. Auf einer Wiener Großbaustelle stieß die Finanzpolizei gleich auf 14 nicht angemeldete Dienstnehmer. Vor der Krise waren diese Mitarbeiter gemeldet, aber seit der Krise arbeiteten sie schwarz weiter.

Die Feststellungen der Finanzpolizei werden direkt an das Arbeitsmarktservice (AMS) weitergeleitet. Den Unternehmen drohen dabei massive Strafen. Der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsmissbrauch stehen bis zu fünf Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung und Betrug. Die Kontrollen finden nicht ohne vorherige Verdachtslage sowie Risikoanalyse statt.

Als Kurzarbeitsstütze stehen im Rahmen der Corona-Hilfspakete 10 Milliarden Euro zur Verfügung.

(nachrichten.at)

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