Laut Kocher bleibt die in Phase vier der Kurzarbeit die Einkommen-Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverändert.
Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden – in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf null Prozent möglich.
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bezeichnete die Kurzarbeit als „größten Brocken“ der wirtschaftlichen Pandemiehilfen. „10,6 Mrd. wurden bis dato insgesamt rechtsverbindlich zugesagt und 6,1 Mrd. insgesamt ausbezahlt.“
„Unser Kurzarbeitsmodell gehört zweifellos zu den großzügigsten und besten in ganz Europa“, so Blümel.
(Agenturen)