Praktisch sind die Auswirkungen gering, da 2-G in weiten Teilen des öffentlichen Lebens weiterhin gilt. So sind für Ungeimpfte weiter Besuche von Veranstaltungen, Lokalen und Geschäften, in denen es nicht um den täglichen Bedarf geht, untersagt. Weitere Lockerung soll es stufenweise im Februar geben.
Was Leute ohne Impfung nun wieder tun dürfen, ist, sich auch ohne triftigen Grund im Freien zu bewegen sowie Freunde zu besuchen. Bisher galt ja, dass die Betroffenen nur zu gewissen Zwecken außer Haus durften, etwa wenn sie zur Arbeit gingen, Lebensmittel oder Medikamente kauften, Sport betrieben oder spazieren gingen.
(Agenturen)