Die Parlamentskorrespondenz berichtete das am Abend. Ebenso abgesegnet wurden die schon angekündigten Lockerungen für Ungeimpfte zu den Feiertagen, die auch für all jene ohne 2-G-Nachweis kleine Zusammenkünfte ermöglichen sollen.
Notwendig ist die Verlängerung, weil laut Gesetz Ausgangsbeschränkungen jeweils nur zehn Tage lang verordnet werden dürfen. Für alle, die keinen 2-G-Nachweis erbringen können, gelten somit bis einschließlich Silvester weiterhin diese Ausgangsbeschränkungen mit den bekannten Ausnahmen – etwa für den Einkauf des täglichen Bedarfs, berufliche Tätigkeiten (hier gilt weiterhin die 3-G-Regel) oder etwa den Aufenthalt im Freien zur geistigen oder körperlichen Erholung.
Für die Weihnachtsfeiertage sowie zu Silvester wurden die Regeln – wie von der Bundesregierung bereits angekündigt – etwas gelockert. Am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember werden Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten auch ohne 2-G-Nachweis ermöglicht. Bei diesen Treffen von Ungeimpften gilt die Beschränkung auf zehn Personen (Kinder werden dabei mitgezählt). Für Zusammentreffen von elf bis 25 Personen gilt nach wie vor, dass alle Personen einen gültigen 2-G-Nachweis benötigen.
(Agenturen)