Jedoch kommen die Lockerungen bei den Besuchsregeln in Alters- und Pflegeheimen und ab Samstag dürfen Heimbewohner zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen.
Selbiges gilt auch für Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Logopäden und deren Patienten sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen.
Neue Auflagen gibt es dagegen für Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, hieß es. Sie benötigen künftig einen maximal sieben Tage alten negativen Corona-Test und müssen zusätzlich eine FFP2-Maske oder eine höherwertige Maske tragen. Die 4. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung wurde entsprechend novelliert, berichtet ,,Kurier“.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sagte gestern, dass ,,ein Lockdown, bei dem keiner mitmacht, wenig Sinn macht.“
(dunav.at)