Maskenpflicht für Super- und Drogeriemärkte

Seit heute ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) in Supermärkten und Drogeriemärkten Pflicht. Betroffen sind Geschäftslokale über 400 Quadratmeter Kundenbereich.

Durch das Tragen soll verhindert werden, dass etwa bei Husten oder Niesen durch Tröpfcheninfektionen andere Menschen angesteckt werden. Es können auch selbst genähte Masken sowie Schals benützt werden. Die Masken sollen von den Handelsunternehmen gratis zur Verfügung gestellt werden. In den Geschäften von REWE (Billa, Merkur, Penny, Bipa, ADEG) wird dafür pro Stück ein Euro verlangt, wie der Konzern nun bekanntgab.

Weiters sollten den neuen Vorschriften zufolge an den Eingängen Desinfektionsspender montiert sein und die Einkaufswagengriffe nach jeder Benützung gereinigt werden. Die kurzfristig Umsetzung sei schwierig, denn es gebe weltweit Lieferengpässe beim Mundschutz ebenso wie bei Desinfektionsmitteln, wie REWE-Sprecher Paul Pöttschacher der APA sagte. Allein REWE betreibt österreichweit 2.550 Standorte mit rund 40.000 Mitarbeitern.

Geschäfte, deren Kundenbereich kleiner als 400 Quadratmeter ist, sind laut Erlass des Gesundheitsministeriums von Dienstag von der Maskenpflicht ausgenommen. Dort gelten weiter nur die bisherigen Hygienevorschriften in Zusammenhang mit der Pandemie, etwa das Einhalten des Einmeterabstands.

red, ORF.at/Agenturen

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