Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat am Freitag eine Verordnung erlassen. Die Matura dürfen heuer nur Prüfungskandidaten mit negativem Corona-Testergebnis oder genesene Schüler absolvieren. Der Corona-Test kann entweder unmittelbar vor Ort an der Schule erfolgen, ebenfalls akzeptiert werden negative Antigen- oder PCR-Tests einer befugten Teststelle vom gleichen, letzten oder vorletzten Kalendertag.
Es gibt auch eine Möglichkeit, dass eine durchgemachte Infektion nachgewiesen werden. Das kann entweder durch ärztliche Bestätigung erfolgen, einen positiven Antikörpertest oder einen aktuell abgelaufenen Absonderungsbescheid.
Das gilt sowohl für die schriftliche als auch die mündliche Matura. Letztere ist heuer ja nur freiwillig – wer antreten will, muss dies bis 23. April bekanntgeben.
(dunav.at/Agenturen)