„Dieses Recht kann eingeschränkt werden, jedoch nur in Übereinstimmung mit dem Gesetz und innerhalb des vom Gesetzgeber festgelegten Rahmens und nicht durch die Entscheidungen der Verwaltung sozialer Netzwerke.
„Dieses Recht kann eingeschränkt werden, jedoch nur in Übereinstimmung mit dem Gesetz und innerhalb des vom Gesetzgeber festgelegten Rahmens und nicht durch die Entscheidungen des Managements sozialer Netzwerke. Unter diesem Gesichtspunkt hält es die Kanzlerin für problematisch, die Anordnungen des US-Präsidenten dauerhaft zu blockieren“, sagte ihr Sprecher Stephen Seibert.
(dunav.at)