Mindeststudienleistung ab dem Wintersemester 2021

ÖVP und Grüne haben sich auf die Einführung einer Mindeststudienleistung für ab dem Wintersemester 2021 neu zugelassene Studenten geeinigt.

Statt 16 ETCS müssen die Studierenden nun aber 24 ECTS in einem Durchrechnungszeitraum von zwei Jahren erbracht werden müssen, berichtet der ,,Standard“.

Entwurf der Novelle zum Universitätsgesetz (UG) werde aber noch gearbeitet, hieß es weiter. „Diese ist noch in finaler Abstimmung.“ Die Novelle soll in dieser oder in der kommenden Woche in Begutachtung gehen, berichtet der ,,Standard“.

Gegen dieser Entscheidung protestierten sowohl Studenten und Studentinnen als auch andere Vertreter und Vertreterinnen von Hochschulen.

 

(dunav.at)

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