Wie die österreichischen Medien berichten, wird der Nationalrat kommende Woche nicht nur Geimpfte mit Getesteten gleichstellen, sondern auch eine erweiterte Testpflicht an Arbeitsorten einführen. Diese wird dort gelten, wo wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts zu anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht, z.B. in Büros. Die Alternative des Tragens einer FFP2-Maske entfällt. Der Arbeitgeber muss den Test ermöglichen, entweder vor Ort oder extern, berichtet ,,Vienna.at“.
Es gibt natürlich die Ausnahme. Als Orte, wo die Testpflicht vorgeschrieben werden kann, werden z.B. Büros aber auch Altenheime angeführt. Ausnahmen sind nun nicht nur aus physischen, sondern auch schwerwiegenden psychischen Gründen möglich. Als Beispiel sind Angstzustände angeführt. Zudem ist eine Altersgrenze von 16 eingezogen.
(dunav.at)