Wie das österreichische Nachrichtenportal Heute.at berichtet, sind wiederholte Missbräuche des Systems der zentrale Auslöser für diese Entscheidung.
Die Botschaft der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) an die Versicherten ist eindeutig: Krankenstand ist kein Ersatz für Urlaub und darf auch nicht als solcher betrachtet werden. Auch wenn es auf den ersten Blick naheliegend erscheint, dass ein Aufenthalt am Meer oder in der Natur dem Wohlbefinden zuträglich sein kann, betonen Fachleute, dass die medizinische Bewertung solcher Situationen deutlich komplexer ist.
Klare Worte von ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer
Der Generaldirektor der ÖGK, Bernhard Wurzer, äußerte sich in diesem Zusammenhang sehr deutlich. Innerhalb der Organisation habe es intensive Diskussionen über Versicherte gegeben, die ihre Genesungszeit für Reisen in weit entfernte Länder nutzen. Wurzer stellte klar, dass Auslandsaufenthalte oder klassische Urlaubsreisen während eines Krankenstands grundsätzlich nicht akzeptabel sind.
Reisen nach Kroatien und Südafrika als Auslöser
Anlass für diese striktere Linie waren konkrete Fälle, die in der österreichischen Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden. Heute.at berichtet unter anderem über eine diplomierte Krankenpflegerin, die während eines längeren Krankenstands nach Südafrika gereist war. Ihre Begründung, die Reise bereits lange vor der Erkrankung gebucht und bezahlt zu haben, wurde von der Krankenversicherung nicht akzeptiert.
Ein weiterer oft zitierter Fall betrifft einen 65-jährigen Patienten, der in den Medien unter dem Namen Thomas P. geführt wird, um seine Privatsphäre zu schützen. Er leidet an einem Burn-out-Syndrom und verbrachte zwei Wochen in Kroatien. Obwohl diese Reise zunächst genehmigt worden war, gilt der Fall heute als Symbol einer Grauzone, die die ÖGK künftig konsequent beseitigen will. Solche Beispiele haben Zweifel daran geweckt, ob psychische Erschöpfung teilweise als Vorwand für nicht gerechtfertigte Reisen genutzt wird.
Medizinische Begründung unter strenger Prüfung
Für die breite Öffentlichkeit ist entscheidend, was sich nun konkret ändert. Bisher war ein Ortswechsel während des Krankenstands erlaubt, sofern ein Arzt diesen als gesundheitsfördernd einschätzte. So konnte etwa bei bestimmten Lungenerkrankungen ein Aufenthalt in den Bergen Teil der Therapie sein.
Künftig wird der medizinische Dienst der ÖGK jedoch wesentlich strengere Prüfungen durchführen. Jeder Antrag auf einen Aufenthalt außerhalb des Wohnortes wird detailliert bewertet. Ärztinnen und Ärzte müssen klar darlegen, ob die Reise einen tatsächlichen therapeutischen Nutzen bringt oder ob sie zusätzliche Belastung und Stress für den Organismus bedeutet. Besteht auch nur der geringste Zweifel, dass es sich um eine Erholungsreise und nicht um eine medizinisch notwendige Maßnahme handelt, wird der Antrag abgelehnt.
Änderungen der Richtlinien und mehr Befugnisse für Kontrolleure
Neben strengeren Kontrollen ist auch eine Überarbeitung der sogenannten Krankenordnung geplant. Dieses offizielle Regelwerk definiert die Rechte und Pflichten aller Versicherten. Ziel der Anpassungen ist es, die Grenze zwischen einer medizinisch gerechtfertigten Ortsveränderung und einer touristischen Reise eindeutig festzulegen.
Die ÖGK beabsichtigt, diese Änderungen so rasch wie möglich der zuständigen Versammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dadurch sollen die Kontrollorgane klare Vorgaben und erweiterte Befugnisse erhalten, um künftig Missbrauch zu verhindern und eine verantwortungsvolle Verwendung der Mittel des Gesundheitssystems sicherzustellen.