Nationalratswahl 2024: Wahlkarte als flexible Möglichkeit zur Stimmabgabe

Am 29. September 2024 finden in Österreich die Nationalratswahlen statt, bei denen die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder des Nationalrats, dem wichtigsten gesetzgebenden Organ des Landes, wählen.

Diese Wahlen spielen eine zentrale Rolle bei der Bildung der Regierung, da die gewählten Abgeordneten später den Bundeskanzler und das politische Programm unterstützen.

Um eine größere Zugänglichkeit und Flexibilität beim Wählen zu gewährleisten, wurde die Möglichkeit der Wahlkarte eingeführt. Sie erlaubt es den Wählerinnen und Wählern, ihre Stimme abzugeben, auch wenn sie am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können.

Die Wahlkarte richtet sich an Wahlberechtigte, die aus verschiedenen Gründen – etwa Abwesenheit aus der Stadt oder dem Land, gesundheitliche Probleme oder berufliche Verpflichtungen – nicht persönlich am Wahltag wählen können. Durch die Wahlkarte haben Wähler die Möglichkeit, auf zwei Arten ihre Stimme abzugeben:

1. Per Briefwahl, sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland.
2. In jedem Wahlkarten-Wahllokal in ganz Österreich.

Wichtige Informationen zur Wahlkarte:

1. Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte:
Schriftlicher oder Online-Antrag: Kann bis zum 25. September 2024 gestellt werden.
– Wenn der Antrag nach dem 25. September gestellt wird, muss die Wahlkarte spätestens bis zum 27. September um 12 Uhr persönlich im zuständigen Wahlreferat abgeholt werden.
Persönlicher Antrag: Kann bis zum 27. September 2024 um 12 Uhr gestellt werden.

2. Unterlagen, die Sie mit der Wahlkarte erhalten:
– Die Wahlkarte
– Den amtlichen Stimmzettel
– Ein kleines Wahlkuvert
– Eine Liste der Kandidat*innen aus den verschiedenen Wahlkreisen

3. Hinweise:
– Eine verlorene Wahlkarte kann nicht dupliziert werden.
– Ein Duplikat kann nur für eine unbrauchbare Wahlkarte ausgestellt werden, solange sie nicht verschlossen oder die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde.

Für alle, die am Wahltag nicht persönlich wählen können, ermöglicht dieser Mechanismus die Teilnahme am Wahlprozess. Dies ist Teil der Bemühungen der österreichischen Behörden, die demokratische Teilhabe zu fördern und sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Wahlrecht ausüben können, unabhängig von physischen oder logistischen Hürden.

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