Der Grundsatzbeschluss wurde am Mittwoch im Ministerrat gefasst. Zentrales Element ist ein jährlicher Steuerfreibetrag von 15.000 Euro für Zuverdienste während der Pension.
Die gesetzliche Ausarbeitung ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen, das Inkrafttreten des Gesetzes soll im Jänner 2027 erfolgen – ein Jahr später als ursprünglich geplant. Der Freibetrag soll sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige ab dem Regelpensionsalter gelten. Er kommt sowohl jenen zugute, die neben der Alterspension weiterarbeiten, als auch Personen, die ihren Pensionsantritt aufschieben. Voraussetzung für den Zuverdienst zur Pension sind 40 Versicherungsjahre.
Zusätzlich entfällt für Personen ab dem Regelpensionsalter der Arbeitnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung. Gleichzeitig wird jedoch die Möglichkeit der besonderen Höherversicherung – also steuerbegünstigte Zuzahlungen zur Erhöhung der gesetzlichen Pension – eingestellt.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sprach von mehr „Leistungsgerechtigkeit“: Wer länger arbeite, solle auch mehr davon haben. Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) kündigte an, ab 2027 jährlich 100 Millionen Euro in aktive Arbeitsmarktpolitik zu investieren. Ziel sei es, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten, da viele Beschäftigte das Regelpensionsalter nicht im Job erreichen, sondern aus der Arbeitslosigkeit in Pension gehen.
Geplant ist außerdem ein Monitoring- und Anreizsystem zur Steigerung der Beschäftigung von Arbeitnehmern über 60 Jahren. Details dazu sind noch offen. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte, es gehe darum, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zu verdrängen, sondern ihnen echte Chancen zu geben, ihre Erfahrung und Kompetenz weiterhin einzubringen.
Ausbau der betrieblichen Vorsorge
NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete die geplante Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge als „Meilenstein“. Künftig soll ein Generalpensionskassenvertrag den Zugang zur zweiten Säule des Pensionssystems für alle Beschäftigten ermöglichen. Zudem ist eine kostenfreie Übertragung von Guthaben aus der Abfertigung neu in eine Pensionskasse vorgesehen.
Bei besonderen Härtefällen – etwa bei längerer Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit – soll ein begrenzter Zugriff auf Teile der Pensionskassenansprüche möglich werden. Auch eine Entnahmeoption beim Pensionsantritt wird geprüft. Bis 2027 soll zudem das System der Abfertigung neu reformiert werden. Für private Vorsorge ist eine Erhöhung des jährlichen Freibetrags geplant.
Keine Mehrheit für Flat Tax
Die ursprünglich vorgesehene „Flat Tax“ von 25 Prozent für arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten fand keine politische Mehrheit. Die dafür eingeplanten 300 Millionen Euro sollen nun teilweise für zusätzliche Steuerbegünstigungen bei Überstunden sowie für die Steuerbefreiung von Sonn- und Feiertagszuschlägen verwendet werden.
Die Präsidentin des Pensionistenverbandes, Birgit Gerstorfer, begrüßte den Steuerfreibetrag als sozial gerechtere Lösung, da er vor allem kleine und mittlere Pensionen entlaste – im Gegensatz zur Flat Tax, von der vor allem höhere Pensionen profitiert hätten.
Kritik aus verschiedenen Lagern
Der ÖVP-nahe Seniorenbund kritisierte die Verschiebung des Inkrafttretens auf 2027. Dessen Vorsitzende Ingrid Korosec sprach von einem falschen Signal, da ursprünglich eine Entlastung bereits für 2026 zugesagt worden sei.
Wirtschaftskammer-Vizepräsidentin Martha Schultz begrüßte die neuen Anreize grundsätzlich, bedauerte jedoch ebenfalls den späten Starttermin.
Skeptisch äußerte sich der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen, der zwar den Generalpensionskassenvertrag begrüßt, aber vor Risiken für das gesamte System durch mögliche Entnahmen warnt.
Auch die Opposition zeigte sich unzufrieden: Die Grünen kritisierten, dass trotz hoher Kosten vor allem gutverdienende Pensionistinnen und Pensionisten profitieren würden. Die FPÖ bezeichnete das Maßnahmenpaket als unzureichend und sprach von einem „Tropfen auf den heißen Stein“.