Neue Corona-Verordnung

Ab jetzt gilt im Kulturbetrieb nämlich auch FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte, sofern keine 3G-Regelung vorliegt.

Laut Gesundheitsministerium, die Verordnung zu den neuen Corona-Maßnahmen ist fertig geworden. Das Papier enthält dabei eine Überraschung gegenüber den bekannten Plänen. Auch in Kultureinrichtungen wie Museen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine FFP2-Maske tragen.

Schon klar war diese Regel für den Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen – also etwa Kleidungsgeschäfte, berichten die Agenturen.

Auch im Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wo bisher schon ein (einfacher) Mund/Nasen-Schutz anzulegen war, ist ab Mitte September wieder eine FFP2-Maske anzulegen. Das gilt aber für sämtliche Gruppen, also nicht nur für Ungeimpfte.

 

 

(Agenturen)

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