Diese Veränderungen sollen vor allem den Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle präzisieren und die rechtliche Grundlage für flexible Arbeitsmodelle stärken. Ein zentraler Punkt ist, dass der Schutz je nach Arbeitsort variieren wird.
Was ändert sich im Detail?
Das Arbeiten von zu Hause, bei Verwandten oder in nahegelegenen Co-Working-Spaces wird unter bestimmten Bedingungen versichert. Voraussetzung ist, dass diese Orte in etwa dem üblichen Pendelweg zum Hauptarbeitsplatz entsprechen. Der Versicherungsschutz für Unfälle auf dem Weg zum Arbeitsort bleibt dabei bestehen.
Wichtige Regelungen:
1.Vertragliche Vereinbarungen erforderlich
Alle Formen der Telearbeit müssen durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt sein. Dies gilt auch für gelegentliche oder flexible Arbeitsorte.
2.Arbeiten von „überall“ nur mit Genehmigung
Möchte ein Arbeitnehmer außerhalb des Wohnorts, etwa in einem anderen Land, arbeiten, muss dies explizit vom Arbeitgeber genehmigt werden.
3.Eingeschränkte Versicherung an besonderen Orten
Arbeitsorte wie Cafés oder Hotels werden nur während der tatsächlichen Arbeitszeit abgedeckt, nicht jedoch während der An- und Abreise.
Ziel der neuen Regelungen
Die Anpassungen zielen darauf ab, der wachsenden Bedeutung von Homeoffice und flexiblen Arbeitsmodellen gerecht zu werden. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – erhöht werden. Unternehmen sind nun aufgefordert, ihre internen Richtlinien an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen, um Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Diese Änderungen könnten Vorbildcharakter für weitere EU-Länder haben, die ähnliche Regelungen planen. In Österreich ist dies ein Schritt, um die moderne Arbeitswelt mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen.