Neue strengere CoV-Regeln für November

Ab Dienstag gelten in Österreich neue, deutlich verschärfte Regeln zur Eindämmung des Coronavirus.

Das sind die neue Regeln laut ORF:

Die Ausgangsbeschränkungen untersagen ein Verlassen des privaten Wohnbereichs zwischen 20.00 und 6.00 Uhr, außer in bestimmen Ausnahmefällen:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten;
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens;
  • berufliche Zwecke, sofern das erforderlich ist;
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung, dazu zählt etwa Spaziergänge mit oder ohne Hund oder Joggen.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten nach der Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrats am Sonntag bis 12. November, dürften aber mehrmals bis Ende November verlängert werden. Sie sollen streng kontrolliert werden, ebenso wie das Verbot von Garagen- und Gartenpartys, kündigte die Regierung an. Es dürfen sich ab Dienstag im öffentlichen Raum nur mehr maximal zwei Haushalte außerhalb des privaten Wohnbereichs treffen.

Die Abstandsregel von einem Meter gilt weiterhin im öffentlichen Raum zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben. In geschlossenen Räumen muss zudem eine Maske getragen werden. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Maskenpflicht ausgenommen, ebenso Menschen mit entsprechendem Attest.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. getragen werden, zusätzlich zum – so möglich – Mindestabstand von einem Meter. Fahrgemeinschaften und Taxifahrten sind nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen.

Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern und für Transporte von Menschen mit Behinderungen. Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden und bleiben Profisportlern vorbehalten. Damit fällt Skifahren auf präparierten Pisten flach.

Für Religionsgemeinschaften gibt es eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos. In Innenräumen muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. An Begräbnissen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gelten die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. Hochzeitsfeiern sind untersagt, es darf aber am Standesamt geheiratet werden.

Auch am Arbeitsplatz muss zwischen Personen der Einmeterabstand eingehalten werden – sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist beides nicht möglich, so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Wo möglich, wird Homeoffice empfohlen.

Die Gastronomie muss schließen, sie darf nur noch Abhol- und Lieferdienste anbieten. Bars, Wirtshäuser und Nachtlokale bleiben geschlossen.

Hotels ist die Aufnahme von Touristen untersagt, eine Ausnahme gibt es für berufliche Reisen.

Der Handel kann diesmal uneingeschränkt offen halten. Allerdings ist jeweils nur ein Kunde auf zehn Quadratmetern gestattet, zudem müssen Kunden eine Maske tragen, ebenso Mitarbeiter, sofern nicht andere Schutzmöglichkeiten (Plexiglas) vorhanden sind. Persönliche Dienstleistungen – etwa Friseure und Kosmetikstudios – bleiben erlaubt.

Alle Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie auch Museen müssen bis zum 30. November schließen. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen. Schließen müssen auch Fitnessstudios und Hallenbäder.

Veranstaltungen sind komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kultur- und Sportevents, aber auch Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte. Parkanlagen bleiben offen.

Alle Kontaktsportarten sind untersagt, darunter fällt etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen, abgesehen von Sportstätten im Freien, bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt (etwa Golf- und Tennisplätze, Leichtathletikanlagen).

Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten hingegen betreten und ihren Sport beruflich ausüben sowie an internationalen Wettbewerben teilnehmen – allerdings ohne Zuschauer.

Die Schulen und Kindergärten bleiben im Gegensatz zum ersten Lockdown im März offen. Begründet wurde das mit dem entsprechenden Wunsch unter anderem von Eltern und Ländern. Allerdings geht die Oberstufe ins Distance-Learning, zudem soll es eine verschärfte Maskenpflicht geben. Gleiches gilt für die Hochschulen, auch sie sollen ins Distance-Learning.

Auch die Besuche in Krankenhäusern, Kuranstalten und in Alters- und Pflegeheimen werden limitiert. Bis inklusive 17. November sind Besuche nur mehr alle zwei Tage erlaubt, es darf immer nur eine Person kommen, wobei es in Summe ein Limit auf zwei verschiedene Besucher gibt.

Sämtliche Besucher müssen entweder ein negatives Testergebnis vorweisen oder einen höherwertigen Atemschutz tragen. Der Mindestabstand ist einzuhalten. Ausgenommen davon sind die Palliativ- und Hospizbegleitung sowie die Seelsorge. Für externe, nicht medizinische Dienstleister gilt ein Betretungsverbot in Alten- und Pflegeheimen.

Beschäftigte in den jeweiligen Einrichtungen müssen – abhängig von der Verfügbarkeit – jede Woche ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis vorlegen. Alternativ kann durchgehend während der Berufsausübung eine höherwertige Maske getragen werden, berichtet der ORF.

 

(orf.at/Agenturen)

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