Diese Novelle ab 1. Juli doll unter anderem weitreichende Erleichterungen bei der Maskenpflicht bringen.
Drinnen kann dann fast überall auf Masken verzichtet werden, sofern die „3-G-Regel“ gilt. Ausgenommen sind körpernahe Dienstleister, etwa Friseure. Bei diesen muss künftig zumindest ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, hieß es heute aus dem Gesundheitsressort, berichten die Agenturen.
Weitere Erleichterungen sind für den 22. Juli geplant, wobei es dazu neuerlich eine Verordnung braucht. Abhängig sein werden diese Schritte sowohl vom Infektionsgeschehen als auch vom Impffortschritt, heißt es im Gesundheitsministerium.
(dunav.at/Agenturen)