Ab Montag gelten dann auch Verwaltungsstrafen bei Zuwiderhandeln: Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen laut Kanzleramt Strafen bis zu 2180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (etwa Spielplätzen) bis zu 3600 Euro. Die Regierung hofft aber auf die Vernunft der Bevölkerung, wurde betont.