Niederösterreich: Gesetzespaket zur Bekämpfung des radikalen Islamismus beschlossen

Die niederösterreichische Landesregierung hat ein umfassendes Gesetzespaket im Rahmen ihres Aktionsplans gegen radikalen Islamismus fertiggestellt.

Die entsprechenden Gesetzesänderungen in fünf Landesgesetzen sollen am 30. April im Landtag beschlossen werden. Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ betonen dabei ein entschlossenes Vorgehen gegen Integrationsverweigerung.

Laut einer Aussendung vom Karfreitag beinhalten die Maßnahmen unter anderem eine Verschärfung der Mitwirkungspflicht von Eltern in Kindergärten. Wer beispielsweise verpflichtende Elterngespräche nicht wahrnimmt, dem drohen künftig Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu sechs Wochen.

Ein weiterer Aspekt des Maßnahmenpakets ist ein Verschleierungsverbot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst. Damit soll nach Angaben der Landesregierung ein klares Zeichen gegen religiös motivierte Radikalisierung gesetzt werden. Auch Personen, die radikalen islamistischen Vereinigungen angehören, sollen vom Landesdienst ausgeschlossen bleiben.

„Jede Person, die in Niederösterreich lebt, hat sich an unsere Gesetze und gesellschaftlichen Grundwerte zu halten – insbesondere in Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen“, erklärten die Klubobleute Jochen Danninger (ÖVP) und Reinhard Teufel (FPÖ). Es werde betont, dass die Landesregierung alle rechtlichen Mittel ausschöpfen wolle, um gesellschaftliche Integration zu fördern und extremistischen Tendenzen entgegenzuwirken.

Die Regierung appelliert zudem an den Bund, ein generelles Verbot des politischen Islam in Erwägung zu ziehen. Das vorgelegte Gesetzespaket wird von der Landesregierung als Teil eines umfassenden sicherheits- und integrationspolitischen Konzepts präsentiert.

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