NS-Gesten bei Magistratsfeier: Ermittlungen gegen Mitarbeiter und Vorgesetzten

Die Staatsanwaltschaft Wels hat sämtliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Fotos von Magistratsfeiern eingestellt, auf denen Mitarbeiter möglicherweise rechtsextreme oder NS-bezogene Gesten zeigten.

Das bestätigte Sprecherin Kerstin Kutsam gegenüber der APA und verwies auf einen Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten.

Im Zentrum der Untersuchungen standen Vorfälle bei einem Sommer- sowie einem Weihnachtsfest, bei denen insgesamt gegen sechs Personen ermittelt wurde. In einem Fall war einem Mann ein Bart aufgeklebt und der Seitenscheitel nachgezogen worden, was an Adolf Hitler erinnerte. Laut Staatsanwaltschaft sei dadurch zwar eine Ähnlichkeit hergestellt worden, doch hätten „die Umstände – insbesondere die ersichtliche Alkoholisierung des Beschuldigten und der schräg angeklebte Bart – dafür gesprochen, dass dies zur Belustigung der Anwesenden und nicht zur Verherrlichung Hitlers diente“. Die betroffene Person sei vielmehr „der Lächerlichkeit preisgegeben“ worden.

Gesten als Anspielung interpretiert

Ein weiteres Foto zeigt denselben Mann mit drei ausgestreckten Fingern – ein vermeintlicher „Kühnen-Gruß“, der jedoch laut Staatsanwaltschaft nicht als NS-Symbol gewertet wurde. Vielmehr habe es sich dabei um eine ironische Anspielung auf den früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache gehandelt, der eine ähnliche Geste mit der Aussage „Ich habe drei Bier bestellt“ rechtfertigte.

Auch das Verfahren gegen einen zweiten Beschuldigten, der den Bart aufgeklebt und eine weitere Geste gezeigt haben soll, wurde eingestellt. Auf einem Bild formt dieser mit Daumen und Zeigefinger ein „OK“-Zeichen – in der Tauchersprache üblich, jedoch auch von rechtsextremen Gruppen als „White Power“-Symbol verwendet. Da der Mann zuvor ein „Daumen hoch“-Zeichen gezeigt habe, wertete die Staatsanwaltschaft die Geste als nicht strafbar. Zudem erfülle das Symbol nicht den Tatbestand der Wiederbetätigung gemäß §3g Verbotsgesetz.

Entlastung durch Handy-Livefunktion

Eine zentrale Rolle bei der Entscheidungsfindung spielte die Livefoto-Funktion eines Smartphones, die kurze Videosequenzen vor und nach der Aufnahme speichert. Die Auswertung dieser Clips zeigte laut Staatsanwaltschaft, dass ein angeblicher Hitlergruß auf einer Weihnachtsfeier tatsächlich nur eine beiläufige Handbewegung gewesen sei.

Auch die Verfahren gegen jene Personen, die die Fotos aufgenommen oder weitergeleitet hatten, wurden eingestellt. Weiterhin offen ist lediglich das Verfahren gegen eine unbekannte Person, die dem betrunkenen Mann den Scheitel gezogen haben soll – hier konnte die Identität nicht geklärt werden.

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