Ab 19. Mai Datum werden Gastronomie, Tourismus und Veranstaltungen, etwa im Kulturbereich, wieder möglich sein. Zwei Tage früher starten die Schulen mit dem Vollbetrieb. Die Öffnungsschritte werden von Sicherheitskonzepten begleitet.
Somit startet der Betrieb der Gastronomie. Dabei wird Masken- und Registrierungspflicht gelten. Zudem wird ein Test nötig sein, an einem Tisch werden bloß vier Personen (plus Kindern) gestattet sein, und es wird größere Abstände zwischen den Tischen geben. Im Außenbereich sind maximal zehn Personen erlaubt. Sitzt man nicht an einem Tisch, muss eine FFP2-Maske getragen werden, die Konsumation selbst ist nur im Sitzen erlaubt. Angestellte müssen ebenfalls eine FFP2-Maske tragen, wenn sie sich testen lassen, reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Die Sperrstunde ist für 22.00 Uhr vorgesehen, berichten die Medien.
„Das Licht am Ende des Tunnels ist nahe“, sagte Bundeskanzler Kurz. Aber man müsse weiterhin vorsichtig sein. Dank des „Impfturbos“ werde man langsam zur Normalität zurückkehren. Es seien „vorsichtige Öffnungsschritte“ mit „klaren Sicherheitskonzepten“. Als Zutrittsvoraussetzung gilt der „Grüne Pass“, entweder ist man getestet, geimpft oder genesen. Mit 1. Juli will man die Sicherheitskonzepte weiter reduzieren.
Ähnliche Regelungen sind im Tourismus vorgesehen. Bei Veranstaltungen, vor allem im Kultur- und Sportbereich, werden die Kapazitäten wohl zumindest im Inneren nur zur Hälfte genützt werden können. Zudem wird keine Bewirtung bei den Events erlaubt, berichtet der ,,ORF“. Es herrscht durchgängig FFP2-Pflicht. Entweder muss beim Betreten ein Test gemacht, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden, also ein „Grüner Pass“, wie Kanzler Kurz betont. Die Gäste müssen sich registrieren. Und zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein, so ,,ORF“.
Bei den Veranstaltungen im Außenbereich dürfen bei Veranstaltungen maximal 3.000 Sitzplätze vergeben werden, im inneren maximal 1.500 Personen. An Veranstaltungen ohne zugewiesenen Sitzplätzen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Veranstaltungen ab elf Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde. Auch hier gilt eine Sperrstunde von 22.00 Uhr, die Veranstalter müssen ein Präventionskonzept erstellen und einen eigenen Covid-19-Beauftragten ernennen. Laut ,,ORF“ gilt auch für Kongresse und Messen.
(Agenturen)