Öffnungszeiten werden auf 19.00 Uhr verkürzt

Die Geschäfte in Österreich müssen ab Donnerstag spätestens ab 19.00 Uhr ihre Pforten schließen.

Bisher waren die Öffnungszeiten bis maximal 21.00 Uhr möglich.

Jene Geschäfte und Versorger, die im aktuellen Lockdown schon bisher zur Grundversorgung offenhalten durften, müssen ab Donnerstag spätestens ab 19 Uhr ihre Pforten schließen. Bisher war diesen ein Offenhalten bis maximal 21 Uhr möglich.

Zusätzlich wird (in der „Rechtlichen Begründung“ zur Verordnung) festgehalten, dass der Verkauf von Christbäumen unter die Ausnahme des „Agrarhandels“ fällt. Daher können Christbäume auch während des Lockdowns verkauft werden, auch ein Verkauf an Ständen ist ausdrücklich zulässig.

 

 

(dunav.at)

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