Nach Informationen der Medien sollen sie gegen strenge österreichische Gesetze zu verbotenen Rufen und Symbolen verstoßen haben.
Das österreichische Innenministerium erklärte dazu: „Im Bereich der Strafverfolgung haben die österreichischen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ermittlungen auch außerhalb der Landesgrenzen durchzuführen. Dies ist im österreichischen Strafgesetzbuch festgelegt.“
Laut Medienberichten werten österreichische Ermittler derzeit Video- und Fotoaufnahmen des Konzerts aus, für das mehr als 18.000 Tickets in Österreich verkauft wurden.
Bereits vor sieben Jahren hatte die österreichische Regierung das Gesetz über verbotene Symbole verschärft. Seitdem stehen auch Zeichen der Ustascha-Bewegung und des faschistischen NDH-Regimes auf der Liste. Deren öffentliche Verwendung oder Verherrlichung stellt einen schweren Verstoß gegen österreichisches Recht dar, berichtet Dnevnik.hr.