Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hatte bereits kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Vorjahr Ermittlungen aufgenommen. Die Haager Strafverfolger dürften nach jüngsten Medienberichten bald Haftbefehle gegen bestimmte russische Staatsbürger beantragen.
Diesen werde vorgeworfen, an der Entführung ukrainischer Kinder und an Angriffen auf zivile Ziele in der Ukraine beteiligt gewesen zu sein. Moskau erkennt die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes nicht an.
„Bei der Ahndung des Verbrechens der Aggression klafft eine Zuständigkeitslücke – in diesem Bereich kann der IStGH nicht ermitteln“, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums. „Das darf aber nicht dazu führen, dass jene, die hauptverantwortlich für die Anordnung und Durchführung der russischen Aggression sind, nicht verfolgt werden.“ Auch diese Personen müssten vor Gericht gestellt werden.
„Russland macht sich in der Ukraine nicht nur Kriegsverbrechen und schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig, sondern auch des Verbrechens der Aggression“, so Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP). Man müsse dafür Sorge tragen, dass „die Verantwortlichen für diese Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden“.
Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba begrüßte seinerseits Österreichs Engagement: „Wie die Zahl (der Angehörigen der Staatengruppe, Anm.) steigt, so steigt auch das Vertrauen darauf, dass Russlands Führung zur Verantwortung gezogen wird“, schrieb er auf Twitter.
(ORF.at)