Österreich verschärft Einreiseregeln

Wegen der Omikron-Variante verschärft Österreich die Einreisebestimmungen.

Die neue Verordnung tritt heute in Kraft. Ins Land dürfen künftig nur Reisende, die über einen gültigen 2-G-Nachweis verfügen. Wer geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich einen aktuellen PCR-Test oder seinen Drittstich nachweisen können, um einer Quarantäne zu entgehen.

Die Selbstisolation kann dann durch einen 72 Stunden lang gültigen PCR-Test oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung vermieden werden. Die Heimquarantäne ist erst beendet, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) verpflichtend.

Ausgenommen von den Erfordernissen eines 2-G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder.

 

 

 

(Agenturen)

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