Der Täter, ein ehemaliger Schüler einer Schule in Graz, besaß legal zwei Waffen – eine Schrotflinte und eine Glock-Pistole –, die er bei der Tat verwendete, berichten die Medien.
Nach geltendem Recht darf jeder volljährige Bürger, dem der Waffenbesitz nicht untersagt ist, eine Schrotflinte erwerben – nach einer Wartefrist von drei Werktagen. Für eine Glock ist hingegen eine Waffenbesitzkarte erforderlich, die ein Mindestalter von 21 Jahren und einen bestandenen psychologischen Test voraussetzt.
Nach der Kabinettssitzung kündigte die Regierung an, das Mindestalter für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte von 21 auf 25 Jahre anzuheben, den psychologischen Test zu verschärfen und die Wartefrist für alle Waffen auf vier Wochen auszudehnen.
„Wir haben versprochen, nicht in alte Muster zurückzufallen und aus dieser Tat die richtigen Schlüsse zu ziehen, um unserer Verantwortung gerecht zu werden“, erklärte Bundeskanzler Christian Stocker bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Spitzen der beiden Koalitionsparteien.
Laut Medienberichten hatte der Täter, den die Behörden als „Artur A.“ identifiziert haben, den psychologischen Test für den Wehrdienst nicht bestanden. Die Streitkräfte sind derzeit jedoch nicht befugt, diese Informationen weiterzugeben.
Bei der Schießerei an der Grazer Schule in der vergangenen Woche wurden elf Menschen getötet und mehr als 30 weitere verletzt, berichten die Medien.