ÖVP: Nehammer für Aufklärung, Kogler fühlt sich bestätigt

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) fühlt sich nach den Aussagen von Ex-Finanzministeriumsgeneralsekretär Thomas Schmid vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in seinem Vorgehen im letzten Jahr bestätigt. Fragen nach der Bedeutung der Aussagen Schmids für die aktuelle Koalition beantwortete er vor dem Ministerrat heute nicht. ÖVP-Chef Kanzler Karl Nehammer forderte in einer Stellungnahme gegenüber der APA „volle Aufklärung“ durch die Justiz.

Aktuellen Handlungsbedarf sieht Nehammer offenbar nicht: Die Vorwürfe von Thomas Schmid gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und andere würden „die Vergangenheit betreffen“, meinte Nehammer in einer knappen schriftlichen Stellungnahme. „Wenn diese Vorwürfe stimmen, dann ist das nicht in Ordnung.“

Nehammer verweist auf gesetzte Reformschritte

Es stünden „jetzt viele konkrete und unkonkrete Aussagen von Thomas Schmid gegen viele Personen im Raum, deren Wahrheitsgehalt niemand von uns überprüfen kann“, sagte der ÖVP-Chef, der unter Kurz in die Spitzenpolitik kam, aber gleichzeitig. „Es braucht nun volle Aufklärung, die von den Ermittlungsbehörden zu leisten ist“, so Nehammer.

„Die Justiz soll diese Ermittlungen sorgfältig führen, ich habe das Land durch eine Krise zu führen.“ Für seine eigene politische Arbeit seien „Transparenz, Klarheit und Aufklärung die Grundlage“, verwies Nehammer auf bereits gesetzte Reformschritte wie das neue Parteiengesetz oder die Vorlage eines neuen Medientransparenzgesetzes.

Kogler: U-Ausschuss verlängern

Vizekanzler Kogler wiederum meinte, mit dem Ultimatum an den damaligen Kanzler und ÖVP-Chef Kurz zum Rückzug vergangenen Herbst habe man die richtigen Konsequenzen gezogen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und er hätten immer gesagt, dass die Justiz in Ruhe arbeiten können müsse, so Kogler. Das habe diese nun akribisch getan.

An die Nationalratsabgeordneten und speziell NEOS appellierte Kogler, den ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss zu verlängern. Dort könnten noch Aspekte geklärt werden, welche die Strafjustiz eventuell nicht im Auge habe.

(ORF.at/Agenturen)

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