Dem 61-jährigen Mann wurde zur Last gelegt, illegal – also „schwarz“ – gearbeitet zu haben, indem er Personen beförderte, während er gleichzeitig Sozialhilfe und eine Invaliditätspension bezog.
Laut Anklageschrift soll der in Vorarlberg lebende Mann in den letzten fünf Jahren über 750 Fahrten nach Bosnien und Herzegowina sowie Kroatien durchgeführt und dafür Geld erhalten haben, berichtet die Kronen Zeitung.
Der Angeklagte wies jedoch alle Vorwürfe entschieden zurück. Er erklärte, niemals als Berufskraftfahrer tätig gewesen zu sein und nicht über einen Busführerschein zu verfügen. Häufig sei er lediglich zu seiner Familie in Kroatien oder in sein eigenes Haus in Bosnien gereist – mit seinem Auto oder einem Kleinbus, der auf seine Ehefrau zugelassen ist, jedoch nie mit einem Bus.
Diese Aussage bestätigten auch seine Ehefrau und sein Sohn, die als Zeugen vor Gericht erschienen und glaubwürdig aussagten, dass er niemals Fahrgäste gegen Bezahlung transportiert habe.
Die Staatsanwaltschaft hielt dem entgegen, dass der Angeklagte in den vergangenen Jahren insgesamt 752 Grenzübertritte mit 24 verschiedenen Fahrzeugen verzeichnet habe – eine Zahl, die im Gerichtssaal für Erstaunen sorgte.
Doch auch dafür hatte der Angeklagte eine Erklärung: Einige dieser Fahrzeuge gehörten Verwandten und Freunden aus Deutschland, Österreich, Bosnien und der Schweiz, deren Autos er gelegentlich für private Fahrten benutzt habe.
Als einzigen Fall, bei dem er tatsächlich Passagiere befördert habe, nannte der Mann eine Situation, in der er sechs Personen in seinem Kleinbus mitgenommen habe, nachdem der Bus eines befreundeten Unternehmens kurz vor der Grenze eine Panne hatte. Dabei wurde er im März des vergangenen Jahres – nach einem anonymen Hinweis – in der Nähe des Karawankentunnels von der Polizei angehalten. Dieser Vorfall führte schließlich zur Einleitung des Verfahrens.
Trotz der auffälligen Zahlen und Verdachtsmomente kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine ausreichenden Beweise vorliegen, die belegen würden, dass der Mann tatsächlich als Berufskraftfahrer tätig war oder Geld für die Fahrten erhalten hat.