Mit 185 Zivilklagen auf Schadenersatz starten zwei deutsche Anwaltskanzleien aus Düsseldorf und Frankfurt ihre Verfahren wegen mutmaßlicher gesundheitlicher Schäden ihrer Mandanten durch die Covid-Impfungen. Alle vier namhaften Hersteller von Vakzinen sind Beklagte. Den Auftakt bildet am 28. April das Verfahren gegen Biontech. Die Klägerin, die selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, erlitt nach eigenen Angaben nach der Immunisierung einen Herzschaden.
Juristisch gesehen bewegen sich die Kläger auf dem dünnem Eis. Das Problem: Sie müssen den direkten Zusammenhang zwischen ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einer vorausgegangenen Corona-Impfung beweisen. Ihre Erkrankungen sind dabei unstrittig und medizinisch durch Atteste belegt. Es geht allein um die Frage, ob die Erkrankungen nachweislich eine Folge der Impfungen sind.
Es wird schwierig. Deshalb haben sich die beiden Kanzleien mit ihren 185 Klagen auf die aussichtsreichsten konzentriert. Die Düsseldorfer haben dabei aus 3000 Fällen 810 ausgesiebt, die Frankfurter aus 850 Mandaten 50 ausgewählt.
Es ist absehbar: Die Aussagen von medizinischen Gutachtern werden in den Prozessen ausschlaggebend sein. Die Impfstoffhersteller können nach geltender Rechtsprechung nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler nachgewiesen werden könnten. Wurde das Medikament dagegen fehlerhaft verabreicht, würde die impfende Person haftbar gemacht werden können.
(exxpress.at)