Frauenministerin Susanne Raab begrüßt die heute im Nationalrat eingebrachte Verlängerung der Regelung zum Unterhaltsvorschuss bis 31. Oktober 2020. „Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus haben die vergangenen Wochen und Monate für uns alle große Herausforderungen und eine erhebliche Mehrfachbelastung mit sich gebracht“, sagt Raab. Die Bundesregierung hat im Kampf gegen die Konsequenzen der Coronakrise aber zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die vor allem auch Frauen zugutegekommen sind, etwa den Corona-Familienhärteausgleich, die Corona-Kurzarbeit oder die Sonderbetreuungszeit für Personen mit Betreuungspflichten.
In einer besonders schwierigen Situation befanden sich auch jene alleinerziehenden Frauen, deren Ex-Männer den Unterhalt nicht zahlten. Hier war die rasche und unbürokratische Umsetzung des erleichterten Unterhaltsvorschusses durch die Bundesregierung eine äußerst wichtige Maßnahme für Frauen.
„Der erleichterte Zugang zum Unterhaltsvorschuss ist für viele alleinerziehende Mütter eine wesentliche finanzielle Unterstützung und hilft ihnen, die Folgen der Krise besser zu bewältigen. Die Verlängerung der Sonderregelung zum Unterhaltsvorschuss ist eine weitere wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Alleinerziehenden“, betont die Frauenministerin.
bundeskanzleramt.gv.at