Österreich soll laut Rauch in den Normalzustand zurückkehren, er will auch Lehren aus der Pandemie ziehen. Das Pandemiemanagement soll neu aufgestellt und entsprechende Pläne erarbeitet werden, das Epidemiegesetz angepasst werden. Dieses sei „nicht tauglich, um eine Pandemie zu bekämpfen“. Der Gesundheitsminister glaubt zwar nicht, dass CoV verschwindet, sieht Österreich aber vorbereitet: „Wir haben Impfungen, wir haben Medikamente, wir beobachten die Varianten.“
Ende 2022 hatte der bekannte Berliner Virologe Christian Drosten mit den Worten aufhorchen lassen, dass die CoV-Pandemie seiner Einschätzung nach vorbei sei. In Österreich tätige Fachleute teilen Drostens Befund. SARS-CoV-2 werde sich bei den „gefährlicheren Atemwegserkrankungen“ einreihen, so Virologin Dorothee von Laer. Sie sieht durch Impfungen und viele durchgemachte Infektionen eine „gute Immunität“ in der Bevölkerung.
Noch einige Regelungen in Kraft
Das Beratungsgremium GECKO warnte kurz vor Weihnachten, dass man das Coronavirus auch beim Übergang in eine Endemie nicht unterschätzen sollte. Vorsicht sei weiter geboten, sind sich Experten und Expertinnen einig. Abseits der Bundeshauptstadt ist von CoV-Regelungen aktuell kaum mehr etwas zu merken, auch wenn etliche weiter in Kraft sind. Weiter vorgeschrieben ist derzeit eine FFP2-Maske beim Besuch von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. In Wien kommt hier noch eine Testpflicht dazu. Rauch erwartet, dass die bestehende Maskenpflicht in Wien bald fällt.
In Wien selbst gibt man sich offenbar optimistisch. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) meinte in einem schriftlichen Statement: „Wenn nichts Unerwartetes passiert, kann man das Ziel, im Jahr 2023 zur Normalität zurückzukehren, schon anstreben. Hoffentlich spielt die Viruserkrankung da mit.“ Es wäre großartig, wenn das gelingen würde. Gar nicht schnell genug gehen kann es der FPÖ. Deren Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak meinte in einer Aussendung, es brauche eine sofortige Abschaffung der Gesetze. Rauch folge Argumentation und Forderung der FPÖ, sei „aber um Monate zu spät“.
Derzeit gibt es bei einer CoV-Erkrankung noch Verkehrsbeschränkungen, Betroffene müssen nicht in Quarantäne, sind aber zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen und auch im Freien bei engem Kontakt zu Menschen verpflichtet. Weiters gilt bis Jahresmitte die Sonderbetreuungszeit, wenn ein Kind eine Bildungseinrichtung wegen einer Covid-19-Erkrankung nicht besuchen kann. Bestehen blieb auch die Möglichkeit zur Freistellung für Personen mit besonderem Risiko aufgrund eines CoV-Attests.
(ORF.at/Foto: Unsplash)