Die Grenze von 2.900 kWh im Jahr entspreche 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs von österreichischen Haushalten, so die Regierung. Sie sollen als „Grundbedarf“ gefördert werden. Für den Mehrverbrauch sollen Haushalte die Marktpreise bezahlen. Man habe hier eine Grenze gezogen, die Menschen „tatsächlich entlastet“, so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP).
Mit der Grenze sollen auch Sparanreize aufrecht bleiben. Bei der Mehrheit der Haushalte dürfte die „Strompreisbremse“ aber für die gesamte Rechnung schlagend werden: Rund die Hälfte der österreichischen Haushalte verbraucht laut E-Control weniger als 2.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr.
Auch Obergrenze eingezogen
Als Schwellenwert werden beim „Grundbedarf“ nun zehn Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisenniveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: Haushalte, die 25 Cent pro Kilowattstunde vom Versorger in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen.
Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Diese Obergrenze soll verhindern, dass Versorger die Preise anheben. Die Regierung veranschlagt für die Maßnahme rund drei, vier Milliarden Euro je nach Entwicklung der Strompreise. Es gehe darum, den Grundbedarf zu fördern, so Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Das Energiesparen dürfe trotzdem nicht aus den Augen verloren werden.
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