Im März rechnete die ESA damit, für gedeckte Einlagen im Wert von 947 Mio. Euro aufkommen zu müssen. Der Sicherungsfall der Sberbank Europe betraf vor allem deutsche Kunden: 34.800 Privatkunden in Deutschland hatten ihr Geld bei der Online-Tochter „Sberbank Direct“ liegen – für die Sicherung der Guthaben spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. In Österreich waren nur rund 120 Kunden betroffen.
Am 21. April hat ein Sonder-Aktionärstreffen der Sberbank Europe AG den Beschluss zur Auflösung und Abwicklung der Bank beschlossen, dies ist schon im Firmenbuch eingetragen. Dabei wurde der Vorstand ermächtigt, Asset- und Forderungsverkäufe zu tätigen. Nach Informationen von Dienstagabend, die der APA vorliegen, ist es nun gelungen, wesentliche Pakete zu verkaufen, sodass die ESA als bevorrangter Gläubiger sofort bedient werden kann.
Abwicklungs- und Liquidationsplan
Bei den Käufern der Kreditforderungspakete der Sberbank Europe soll es sich vor allem um die BAWAG, aber auch um Deniz Bank, Anadi Bank und Kommunalkredit handeln. Dem Abwicklungs- und Liquidationsplan für die Sberbank Europe AG i.A. hat am Dienstag der Regierungskommissär – der Wiener Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt Gerd Konezny – zugestimmt, der Anfang März als Aufpasser eingesetzt worden war. Bis Jahresende sei nun eine ordnungsgemäße Abwicklung der Sberbank Europe möglich, hieß es Dienstagabend aus informierten Kreisen.
In Schieflage geriet die Sberbank Europe durch starke Geldabflüsse nach Beginn des Ukraine-Kriegs und die folgenden Sanktionen gegen Russland. Am 1. März untersagten die Aufsichtsbehörden den Geschäftsbetrieb mit sofortiger Wirkung, auch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA). Das löste gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus.
Seit Herbst liefen Verkaufsprozesse für einige Länder, in denen die Sberbank Europe von Wien aus mit Töchtern vertreten war. Dem EZB-Bankenaufsichts-Regime unterlagen die drei Eurozonen-Länder Österreich, Slowenien und Kroatien – nicht aber Tschechien und Ungarn als EU-Länder sowie Serbien, Bosnien-Herzegowina und die Republika Srpska als Drittstaaten.
(OE24)