Schaden von Strache kosten über halbe Mio. Euro

580.832,82 Euro – so hoch soll der von Heinz-Christian Strache verursachte Schaden in der Spesen-Affäre sein. Er wird bekanntlich verdächtigt, sein Privatleben viele Jahre mit Parteigeldern finanziert zu haben. Die FPÖ wird in dem Verfahren gegen Strache als Opfer geführt und schloss sich diesem als Privatbeteiligte an, berichtet die Kronen Zeitung.

Rechnungen für Einkäufe, Restaurantbesuche, Putzfrauen, Beschattungen, Handy-Spiele, Pool-Wartungsarbeiten, Strafzettel fürs Falschparken, Nachhilfestunden und Betreuungskosten für seine Kinder – diese und zahlreiche weitere private Ausgaben soll Strache, Ex-FPÖ-Chef und nun Team-HC-Spitzenkandidat bei der Wien-Wahl, über die FPÖ abgerechnet haben.

Privatleben auf Parteikosten finanziert?

Er wird verdächtigt, seit 2006 bis Ende Mai 2019 sein Privatleben in großem Umfang mit Parteigeldern finanziert zu haben. Und zwar indem er und ehemalige Mitarbeiter von ihm private Rechnungen durch Scheinbelege als berufliche Spesen deklariert haben sollen.

Gesamtschaden beläuft sich auf 580.832,82 Euro

Im Zuge der bisherigen Ermittlungen in der Spesen-Affäre wurden vom Bundeskriminalamt eine Vielzahl an Rechnungen und Belegen sichergestellt und ausgewertet. Die „Krone“ konnte nun den von den Ermittlern bezifferten Gesamtschaden, den Strache verursacht haben soll, in Erfahrung bringen. „Der auf diese Weise entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf zumindest 580.832,82 Euro“, heißt es in einer der „Krone“ vorliegenden Unterlage aus dem Ermittlungsakt.

Ermittlungen auch gegen Philippa Strache

Konkret ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Untreue – nicht nur gegen Strache selbst, sondern auch gegen seine Gattin Philippa, seine ehemalige Büroleiterin und zwei seiner ehemaligen Leibwächter. Strache und seine Gattin weisen die Vorwürfe zurück. Strache meint, er habe einige private Rechnungen zwar über die Partei verrechnet, aber immer zurückbezahlt. Seine ehemaligen Mitarbeiter hingegen bestätigen die Vorwürfe. Für alle Genannten gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Durch die Höhe des Gesamtschadens ist nun auch klar, welche Strafe bei einer Verurteilung wegen Untreue droht. Übersteigt der Schaden eine Summe von 300.000 Euro, ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen.

FPÖ ist Privatbeteiligte in Strafverfahren

Die FPÖ selbst wird im Strafverfahren gegen Strache übrigens als Opfer geführt. Die Bundespartei, der Parlamentsklub und die Landesgruppe Wien schlossen sich laut einem der „Krone“ vorliegenden Schreiben eines Anwalts, der die FPÖ vertritt, im Juli dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an. In dem Schreiben steht, es könne angenommen werden, dass die Privatbeteiligten „durch die mutmaßlichen Handlungen der Beschuldigten in ihrem Vermögen einen beträchtlichen Schaden erlitten“ hätten. Und: Diese behalten „es sich vor, nach Vorliegen und Einsichtnahme in alle Ermittlungsergebnisse, ihren materiellen Schaden der Höhe nach zu beziffern“.

Sandra Schieder für Kronen Zeitung/Foto: Vienna.at

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