Für die Österreicherinnen und Österreicher, für viele Geschäfte und Betriebe, vor allem die Gastronomie und Hotellerie, heißt es weiter: durchhalten! Zwar bleiben die Ausgangsbeschränkungen generell aufrecht, einkaufen darf man aber bei Einhaltung der Regeln (Mundschutz, Abstand) nach Ostern auch Dinge, die man nicht unbedingt zum Leben braucht, die also über die Besorgung von Alltagsgegenständen hinausgehen. Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel: „Auch wenn am Dienstag viele Läden wieder aufsperren dürfen, bedeutet das nicht, dass der Handel schon über den Berg wäre. Uns stehen jedenfalls noch schwere Zeiten bevor”. Er appelliert einmal mehr an Herrn und Frau Österreicher: ”Es ist wichtig für uns alle, dass möglichst jeder Euro, der ausgegeben wird, im Land bleibt.”
Der Fahrplan in der Übersicht:
- Ab Dienstag, 14. April dürfen alle Geschäfte bis 400 Quadratmeter aufsperren. Allerdings nur unter gewissen Bedingungen:
- Maskenpflicht, Abstandsregel, Limitierung der Kundenanzahl
- Folgende Bereiche werden vom Betretungsverbot „zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen“ ab 14.April zusätzlich ausgenommen :
– Tankstellen und angeschlossene Waschstraßen
– KFZ- und Fahrradwerkstätten
– Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Bau- und Gartenmärkte (unabhängig von der Größe)
– Pfandleihanstalten und Handel mit Edelmetallen
- Kleine Geschäfte in Fachmarktzentren dürfen wie erwartet öffnen, jene in Einkaufzentren (mit einer baulichen Verbindung der einzelnen Geschäfte, sofern der Kundenbereich über das Verbindungsbauwerk betreten wird) hingegen nur dann, wenn der Kundenbereich der einzelnen Geschäfte insgesamt nicht mehr als 400 m2 beträgt.
- Größere Geschäfte dürfen ihre Ladenfläche durch Absperrungen NICHT so verkleinern dürfen, dass er nur noch 400 Quadratmeter misst.
- Aus Sicht der Wirtschaftskammer gilt die Regelung, dass nur eine Person pro 20 Quadratmeter im Geschäft sein darf, nur für jene Geschäfte, die ab 14. April wieder öffnen dürfen.
- Am 2. Mai folgen alle weiteren, also größeren Geschäfte, Einkaufszentren und Friseure.
- Alle anderen Bereiche wie Hotels und Gastronomie dürfen erst Mitte Mai aufsperren.
- Detaillierte Informationen zur möglichen Aufhebung der Betriebsschließungen für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure sind noch nicht bekannt. Die Branche geht von Mitte Mai aus.
- Der Schulbetrieb wird bis Mitte Mai weiter über e-learning fortgesetzt.
- Schüler werden die schriftliche Matura unter besonderen Vorkehrungen machen können. Auch die Lehrabschlussprüfung wird stattfinden.
- Der Universitätsbetrieb wird weiter online durchgeführt.
- Ab 13. April muss in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Tuch, Schal oder Maske sind erlaubt.
- 25 Euro kostet das Ignorieren der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Das Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen (Betreten von Gebieten, die unter Quarantäne gestellt worden sind, sowie von eigentlich geschlossenen Geschäften) wird mit 50 Euro Strafe belegt. Die Polizei kann Strafmandate ausstellen.
- Die Ausgangsbeschränkungen bleiben erhalten: soziale Kontakte nur mit den Menschen, mit denen man zusammenwohnt.
- Die Bundesgärten öffnen wieder ihre Pforten
- Alle Veranstaltungen (Kultur, Sport, etc.) entfallen bis Ende Juni
- Bei Ausflügen mit dem Auto rät der ÖAMTC zu Zurückhaltung: Eine Anreise mit dem eigenen Fahrzeug zum Spazierengehen (alleine, mit Personen die im gemeinsamen Haushalt leben oder mit Haustieren) sei laut Verordnung zwar nicht ausdrücklich verboten, Ausflüge über größere Distanzen sollen aber nach wie vor unterlassen werden.
Verhaltensregeln beim Einkaufen
Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Ostermontag in einer Aussendung: „Wir müssen trotz schrittweiser Öffnung die Zahl der Neuerkrankungen auf geringem Niveau halten. Das wird eine noch größere Herausforderung, wir dürfen uns durch unbedachtes Verhalten nicht alles Erreichte wieder zunichte machen. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Verantwortung eines jeden Einzelnen und einer jeden Einzelnen ganz besonders. Gerade jetzt muss jeder ein Teil der Lösung sein. Mein Appell richtet sich daher an die gesamte österreichische Bevölkerung, diesen ersten Öffnungsschritt maßvoll und verantwortungsvoll zu begehen: Es bleibt beim Mindestabstand, es bleibt bei der räumlichen Distanzierung und allen anderen Maßnahmen. Ich appelliere dringend, alle Sicherungsmaßnahmen der ersten Teilöffnung konsequent zu befolgen: strikte Zugangsbeschränkungen in die Geschäfte, Mindestabstand beim Warten auf Einlass, Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in den Geschäften und Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz auch in den Öffis. Wer nicht unbedingt einkaufen muss, sollte möglichst noch ein paar Tage zuwarten, um zu große Menschenansammlungen zu vermeiden. Das trifft vor allem auch auf besonders gefährdete ältere Menschen zu. Insgesamt entscheiden wir mit unserem Verhalten in den besonders wichtigen kommenden Tagen darüber, ob unser Plan der schrittweisen gesicherten Öffnung auch konsequent fortgesetzt und umgesetzt werden kann.“
(meinbezirk.at)