Gesundheits-Bundesrat Alain Berset gab das heute bekannt. Es wird nämlich ab 9. Dezember unter anderem die Zahl der erlaubten Kunden pro Geschäft reduziert.
Zudem müssen Restaurants in der ganzen Schweiz die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch verpflichtend erheben, so wie das verschiedene Kantone bereits eingeführt hätten. Das „Festtagspaket“ umfasst schließlich auch ein Singverbot.
Singen ist außerhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Unter das Verbot fallen nicht nur Chöre, sondern auch das gemeinsame Singen in Gottesdiensten und bei gewissen Silvesterbräuchen, die mit Gesängen verbunden sind“, wie das Schweizer Fernsehen (SRF) dazu berichtet.
(Agenturen/dunav.at)