,,Seit heute gilt die 2G Regel in Wien – für mich war und ist die Gesundheit der Menschen in unserer Stadt oberstes Ziel. Wir können nur gemeinsam die Pandemie und deren Auswirkungen bewältigen“, sagte Wiener Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ).
2-G gilt für körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Nachtgastronomie und Ähnliches, den Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen), Sport, Freizeiteinrichtungen und für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern sowie Alters- und Pflegeheimen.
Ausnahme sind Besuche im Bereich der Palliativ- und Hospizmedizin und Geburtsbegleitung, wo man alternativ auch eine FFP2-Maske tragen kann. Jede Einrichtung kann über ihre Hausordnung auch strengere Zugangsvoraussetzungen festlegen.
Auch in der Hotellerie gilt an sich 2-G. Allerdings gibt es diverse Ausnahmen, die allerdings nicht für klassischen Urlaub gelten. Wer aber z. B. aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen oder zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses ein Hotel besucht, muss nur getestet sein.
Für wen 2-G gilt
Unter die 2-G-Regel fallen alle Personen nach Ende der Schulpflicht, also älter als 15, für die eine reguläre Impfmöglichkeit besteht. Ausgenommen sind Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich, ist sowie Kinder bis zwölf komplett. Für Jugendliche bis 15 wird der „Ninja-Pass“, der die Schultests abbildet, unter 2-G anerkannt. Auch für Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie reichen Tests. In sensiblen Umgebungen wie Nachtgastronomie und bei Großevents ist aber ein PCR-Test nötig.
Zusätzlich tritt eine Übergangsfrist in Kraft: In den ersten vier Wochen gilt auch schon die Erstimpfung – gemeinsam mit einem PCR-Test – für diese Einrichtungen. Antikörpertests werden hingegen nicht anerkannt.
Überall dort, wo kein Nachweis vorgeschrieben ist, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Konkret bedeutet das: Im gesamten Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen und Bibliotheken wird die Maskenpflicht in ganz Österreich auf FFP2-Pflicht erweitert.
(dunav.at/Agenturen)