Die neuen Regeln traten heute und bleiben bis zum 12. Februar in Kraft.
Sie sehen vor, dass die Pendler nach 14 Uhr in das Land zurückkehren, ebenfalls einen negativen Test für das Coronavirus vorlegen müssen, der nicht älter als sieben Tage ist.
Die gleichen Regeln gelten für Personen, die die Grenze für Arbeit oder Kinderbetreuung, Bildung oder Wissenschaft in Slowenien oder der EU überschreiten, sowie für EU-Bürger aus anderen EU-Ländern.
Ein negativer Test ist auch für alle Personen obligatorisch, die zu einer ärztlichen Untersuchung nach Slowenien kommen.
Die Einreise ohne negativen Test und Quarantäne ist nur in zehn Fällen möglich, einschließlich Personen, die internationale Transporte durchführen, Personen, die Waren und Personen nach Slowenien transportieren, Personen- und Güterverkehrstransporte, wenn die Person das Land für bis zu acht Stunden verlässt.
(dunav.at)