Ab 15. Juli muss nun auch an der slowenischen Grenze ein 3G-Nachweis erbracht werden – unabhängig davon, aus welchem Land man einreist.
Wer keinen entsprechenden Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen Test vorlegen kann, muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben.
Begleitete Kinder unter 15 Jahren sind von den Anforderung befreit.
(Agenturen)