Als Gastpatientinnen und Gastpatienten gelten jene Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Wien haben. Betroffene, die keine Akutversorgung bzw. keine Behandlungen, die nur in Wiens Spitälern angeboten werden, benötigen, sollen an ihre Heimatbundesländer verwiesen werden.
Hintergrund dürfte die aktuelle Welle aus Grippe und grippalen Infekten sein, die zu massiven Personalfällen führt, wodurch etliche Stationen in den Wiener Spitälern geschlossen sind. Dazu kommt der ohnehin permanente Mangel an Pflegekräften. Befristet ist die Anordnung bezüglich der Gastpatienten nicht.
Gesundheitsverbund: 20 Prozent Gastpatienten
Der Wiener Gesundheitsverbund hat in einer Stellungnahme gegenüber Radio Wien darauf verwiesen, dass in den Spitälern des Gesundheitsverbundes „20% Gastpatient*innen, in manchen Bereichen sogar mehr“ behandelt werden. „Die Kosten, die dadurch im System entstehen, tragen die Wiener*innen, denen wir in erster Linie verantwortlich sind“, heißt es.
Betont wird auch, dass akut medizinische Hilfe weiterhin für alle Personen geleistet wird. „Wenn also z.B. ein*e Christkindlmarkt-Besucher*in aus den Bundesländern plötzlich einen Herzinfarkt in Wien erleidet, wird sie*er auch in einer unserer Kliniken aufgenommen und versorgt“, hielt der Gesundheitsverbund fest.
„Die Presse“ berichtet, dass die Einschränkungen bei den Gastpatienten kontrolliert werden. Die „Steuerung der Patientenströme“ soll demnach von den Verantwortlichen in den Kliniken bei der nächsten Regionenkonferenz präsentiert werden.
(ORF.at/Agenturen)