Als Begründung nannte er religiöse Überzeugungen. Die Landesregierung wertete dies als mangelnde Identifikation mit den Werten der Republik und widerrief daraufhin die Verleihung.
Das Landesverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. In seiner Begründung heißt es, dass das Absingen der Hymne ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der Verleihungszeremonie sei, von dem nur in Ausnahmefällen – etwa bei stummen Personen – abgewichen werden könne.
Zudem stellte das Gericht infrage, ob jemand, der das Singen der Hymne als „Akt der Anbetung“ und damit als Götzendienst ablehnt, eine grundsätzlich positive Haltung gegenüber der Republik einnehmen könne. Eine solche Einstellung könne womöglich eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen.
Politische Unterstützung erhielt die Entscheidung von ÖVP und FPÖ. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) erklärte, wer sich weigere, die Hymne zu singen, habe den Integrationsprozess nicht erfolgreich durchlaufen und könne daher nicht mit der Staatsbürgerschaft belohnt werden. Landesrat Martin Antauer (FPÖ) betonte, die Staatsbürgerschaft sei ein Privileg, kein Geschenk – und wer zentrale Symbole des Staates ablehne, könne dieses Privileg nicht erhalten.