Staatsbürgerschaftsantrag eskaliert: Polizei-Einsatz bei der MA35 sorgt für Empörung

Ein Vorfall bei der Wiener Einwanderungsbehörde MA35 wirft erneut Fragen zur Amtsführung und zum Umgang mit Bürgerrechten auf.

Am 24. Juni erschien ein Rechtsanwaltsanwärter gemeinsam mit seinem Mandanten bei der MA35 in der Dresdner Straße (20. Bezirk), um wie gesetzlich vorgesehen persönlich einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu stellen. Doch was als regulärer Amtsweg begann, endete mit einem Polizeieinsatz – und einer Strafanzeige gegen die Behörde.

Trotz der geltenden Vorschrift, dass entsprechende Anträge persönlich eingebracht werden müssen, verweigerte das Amt die Annahme des Antrags vor Ort. Stattdessen verwiesen Mitarbeiter der MA35 auf die Abgabe per E-Mail oder Einwurf in den Postkasten – eine Praxis, die rechtlich fragwürdig ist. Auf die Nachfrage nach einer entsprechenden Rechtsgrundlage für diese Verweigerung blieb eine Antwort aus. Im Gegenteil: Eine weitere Mitarbeiterin soll sogar mit einem Polizeieinsatz gedroht haben – der wenig später tatsächlich erfolgte.

Der Mandant und sein Rechtsvertreter wurden von der Polizei aus dem Amtsgebäude verwiesen – obwohl sie lediglich von ihrem Recht auf persönliche Antragstellung Gebrauch machen wollten.

Rechtsanwalt Mahmut Sahinol, der den Fall begleitet, spricht von einem alarmierenden Eingriff in rechtsstaatliche Prinzipien: „Die Verweigerung der persönlichen Antragstellung widerspricht nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern verhindert effektiv den Zugang zum Recht. Der Antragsteller wird dadurch seines verfassungsrechtlich garantierten Rechts beraubt.“

Sahinol hat in der Zwischenzeit Strafanzeige gegen die verantwortlichen Beamten erstattet. Der Fall dürfte auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben – insbesondere in Hinblick auf Transparenz, Amtsführung und den respektvollen Umgang mit rechtlich verbrieften Bürgerrechten.

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