Der Wiener Landtag hat das Mindestsicherungsgesetz novelliert und damit die Grundlage geschaffen, um Jugendliche und junge Erwachsene noch besser unterstützen zu können. WienerInnen unter 25 Jahren erhalten einen eigenen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung und werden in einer eigens geschaffenen Einrichtung, „U25“, auf den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt vorbereitet. Dazu bündeln die Stadt und das Arbeitsmarktservice an einem eigenen Standort in Meidling ihre Aktivitäten für Junge.
„Das Leben der Menschen geht auch in Zeiten von Corona weiter. In den vergangenen Tagen ist die Arbeitslosigkeit in Österreich um rund 153.100 Personen angestiegen, für die es Lösungen braucht. Mit ‚U25‘ setzen wir im richtigen Moment eine Maßnahme, um dem entgegenzuwirken und unser soziales Auffangnetz noch effektiver zu gestalten. Gerade in der jetzigen Situation ist das unerlässlich!
Sozialstadtrat Peter Hacker
Ziele der Zusammenarbeit zwischen MA40 und AMS sind unter anderem eine verstärkte Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe und eine bessere Abstimmung und Vereinfachung von Unterstützungs- und Angebotsstrukturen. Die Betreuungs- und Verweilzeiten in der Wiener Mindestsicherung sollen genauso zurückgehen wie die Fallzahlen. Die gemeinsame Betreuung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem AMS Wien wird die Betreuungsqualität verbessern und einen unkomplizierten und effizienteren Austausch zwischen MA 40 und AMS Wien ermöglichen.