Dieser Schritt folgt auf Veränderungen des politischen Regimes in Syrien. Personen mit Schutzstatus sind nun dazu verpflichtet, weiterhin einen Bedarf an Schutz nachzuweisen, auch wenn sich die Verhältnisse in ihrem Heimatland geändert haben könnten.
Hintergrund und Maßnahmen
•Anweisung des Innenministers: Anfang Dezember ordnete der Innenminister eine Überprüfung aller Fälle von syrischem Schutzstatus an.
•Betroffene Personen: Schätzungen zufolge könnten etwa 40.000 Menschen von möglichen Widerrufen des Schutzstatus betroffen sein.
•Unsichere Lage: Der Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies darauf hin, dass die derzeit „sehr volatile Situation“ in Syrien Rückführungsentscheidungen erschwere.
•Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht: Das Gericht stuft die Situation in Syrien weiterhin als „sehr instabil“ ein.
Die Maßnahmen stoßen auf Aufmerksamkeit, da sie die unsichere Lage vieler Geflüchteter erneut in den Fokus rücken und rechtliche wie auch humanitäre Fragen aufwerfen.