Wohnungssuchende, die also nicht alle Voraussetzungen für ein Wiener Wohn-Ticket mit „Begründetem Wohnbedarf“ erfüllen und daher unter normalen Umständen keinen Zugang in den Gemeindebau hätten, können 2021 jeweils in einem individuellen Zeitfenster von drei Monaten nach einer Gemeindewohnung suchen. Das Angebot ist ausschließlich auf der Plattform für die Online-Vergabe verfügbar.
Vizebürgermeisterin Gaal: Konkreter Vorteil für die WienerInnen
„Wir haben uns gemeinsam mit Wiener Wohnen und der Wohnberatung Wien überlegt, wie wir den Wienerinnen und Wienern in dieser für viele so schwierigen Zeit einen konkreten Vorteil verschaffen können. Die vorliegende Lösung bietet nun eine einmalige Möglichkeit, in die Welt des Wiener Gemeindebaus einzutreten, wo es günstige Mieten und unbefristete Verträge gibt und keine Eigenmittel und keine Kaution zu zahlen sind“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Gaal.
Im Vordergrund steht für die Stadt Wien bei dieser zeitlich befristeten Aktion, dass dadurch ein dringendes Wohnproblem gelöst werden soll. Zum Beispiel, wenn durch Corona-bedingte Kurzarbeit oder vergleichbare Probleme die hohe Miete für die Privatwohnung nicht mehr finanzierbar ist. Oder wenn aufgrund von Ereignissen privater Natur (etwa Scheidung oder Trennung) akuter Wohnungsbedarf besteht.
Die Wohnberatung Wien steht sehr gerne für Informationen und Beratungsgespräche zur Verfügung, in denen geklärt wird, wie und ob von der befristeten Aktion Gebrauch gemacht werden kann. Persönliche Beratung ist aktuell Corona-bedingt nur mit Termin möglich. Termine gibt es unter der Telefonnummer 01 24 111 oder per E-Mail [email protected].
Wiener Wohn-Ticket und „Begründeter Wohnbedarf“
Was ist das Wiener Wohn-Ticket und was ist „Begründeter Wohnbedarf“? Wer gewisse Grundvoraussetzungen wie etwa Alter, Hauptwohnsitz, Staatsbürgerschaft und Einkommen erfüllt, hat Anspruch auf das Wiener Wohn-Ticket und erhält damit eine Eintrittskarte in die Welt der geförderten Wohnungen in Wien.
Wer aber darüber hinaus „Begründeten Wohnbedarf“ nachweisen kann, bekommt auch Zutritt zu den 220.000 Gemeindewohnungen und zum günstigen Segment an geförderten Wohnungen (SMART-Wohnungen, Wohnungen mit Superförderung oder Wohnungen mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000 Euro).
Als „Begründeter Wohnbedarf“ gilt aktuell: „JungwienerIn“, „Überbelag“, „Altersbedingter Wohnbedarf“, „Krankheitsbedingter Wohnbedarf“, „RollstuhlfahrerIn bzw. barrierefreier Wohnbedarf“ und „Alleinerziehend“ (ohne eigenen Mietvertrag).
Nun ist es im Jahr 2021 – zeitlich jeweils auf drei Monate befristet – möglich, auch ohne „Begründeten Wohnbedarf“ eine 1- oder 2-Zimmer-Wohnung im Gemeindebau zu erhalten.
(wien.gv.at)