Die anderen Staaten sind der Verordnung zufolge Deutschland, Polen, die Slowakei, Tschechien und Südkorea. Aus diesen Ländern dürfen Reisende demnach zu Geschäftszwecken einreisen. Die Regel gilt auch für die Einreise von ungarischen Staatsbürgern von Geschäftsreisen aus den genannten Staaten, so sie Angestellte von Firmen aus Ungarn oder den sechs Staaten sind, die mit mindestens einem Unternehmen aus einem der anderen Staaten Geschäftsverbindungen unterhalten.
Ungarn öffnet Grenze für Geschäftsreisen aus Österreich
Geschäftsreisende aus sechs Staaten, darunter auch Österreich, können wieder nach Ungarn einreisen, wie das Justizministerium in Budapest heute laut der Nachrichtenagentur MTI verlautbarte.