Ziel sei es, die Abhängigkeit von russischem Gas zu verringern. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Gasdiversifizierungsgesetzes beschlossen und gilt bis Jahresende. Zunächst sind 100 Mio. Euro dafür vorgesehen. Erforderlichenfalls könne die Maßnahme aber verlängert und der Förderbetrag erhöht werden.
Gas muss in Österreich bleiben
Abgewickelt wird die Förderung über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws). Unternehmen können rückwirkend mit Inkrafttreten des Gasdiversifizierungsgesetzes am 1. Juli 2022 und bis Ende 2022 um die Förderung ansuchen.
Voraussetzung ist, dass das Gas in Österreich verbraucht oder in einem österreichischen Speicher eingelagert wird, es darf nicht ins Ausland verkauft werden. Die Herkunft des Gases aus nicht russischen Quellen muss mit einer eidesstattlichen Erklärung nachgewiesen werden.
Auch die entstandenen Mehrkosten müssen vom Unternehmen nachgewiesen werden. Gefördert werden maximal 4,20 Euro pro Megawattstunde. Die Förderung wird zur Hälfte bei der Gaslieferung nach Österreich und zur Hälfte beim Verbrauch des Gases ausbezahlt.
(ORF.at)