Wie ,,Kurier“ berichtet, ein Urlaub im Hotel oder im Appartement in Österreich ist nicht erlaubt. Es gilt ein Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe (darunter auch Campingplätze), von dem aber zum Beispiel Kurgäste oder Dienstreisende ausgenommen sind. Auch Airbnb ist laut zuständigem Ministerium nicht erlaubt.
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Bereits im Hotel
Wer seinen Urlaub bereits angetreten hat und sich derzeit in einem Hotel, einer Pension oder einem anderen Beherbergungsbetrieb befindet, ist vom Betretungsverbot ausgenommen und kann bis zur ursprünglich gebuchten Dauer bleiben.
Wochenendhaus
Der Aufenthalt am Zweitwohnsitz, zum Beispiel im Wochenendhaus, ist erlaubt.
Skifahren
Seit dem Wochenende ist klar, dass Seilbahnen auch von Skiurlaubern genutzt werden dürfen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Während einige Skigebiete bereits angekündigt haben, mit entsprechenden Maßnahmen wie 2G und FFP2-Maskenpflicht regulär in die Wintersaison zu starten, herrscht bei anderen zum Teil noch Unschlüssigkeit darüber, ob der Saisonstart schon während des Lockdowns oder erst nach dem 12. Dezember erfolgen soll.
Auslandsreisen
Auslandsreisen sind auch während des bundesweiten Lockdowns, der das Verlassen des eigenen Wohnbereiches streng reglementiert, möglich. Dabei seien „natürlich“ die Einreisebestimmungen des Ziellandes und nach Österreich zu berücksichtigen. Die österreichischen Bestimmungen wurden zeitgleich mit dem Lockdown verschärft, Antigen- und Antikörpertests werden jetzt nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert.
Reisehinweise
Unverändert blieben bis dato auch die Reisehinweise des Außenministeriums. Alle EU-Staaten sind weiterhin „grün“ eingefärbt, stehen also auf Sicherheitsstufe 2. Wer dem Lockdown also durch eine längere Reise ins Ausland entkommen will, dürfte dies wohl machen können. Problematisch könnte es nur werden, wenn die Rückkehr noch während des Lockdowns erfolgt und man bei einer Polizeikontrolle keine der Ausnahmen glaubhaft machen kann
Stornierungen
Wie sieht es mit der Stornierung bereits gebuchter Reisen aus? Das hängt vom Einzelfall ab. Zunächst kommt es auf den Beginn der Reise an – ist dieser erst im Dezember, ist derzeit noch nicht klar, ob ein kostenloses Storno aufgrund des Pauschalreisegesetzes möglich ist. Oft hilft aber ein Blick in die Geschäftsbedingungen, denn viele Reiseveranstalter bieten kulante Stornomöglichkeiten bis knapp vor Reisebeginn an. Viele Reisende haben auch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Steht die Reise bereits unmittelbar bevor, ist für eine mögliche Stornierung von der Situation vor Ort abhängig: Unterscheidet sich diese nicht wesentlich vom Zeitpunkt der Buchung, wird eine kostenlose Stornierung nicht möglich sein – anders sieht es aus, wenn das betreffende Land die Einreise verbietet. Man sollte jedenfalls unbedingt mit dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro Kontakt aufnehmen, berichtet ,,Kurier“.
(Kurier)